Die Straßenbauverwaltung (RP Tübingen) plant den Ausbau der B 28 zwischen den Knotenpunkten Wasserfallkreuzung und Hochhauskreuzung in Bad Urach. Für das Planfeststellungsverfahren waren die umweltfachlichen Beiträge gemäß RE 2012 zu erarbeiten.
Die Straßenplanung berührt eine Mehrzahl sensibler Bereiche bzw. tangiert verschiedene Biotopflächen und Wasserschutzzonen. Zudem war das Vorhaben auf mögliche Auswirkungen auf benachbarte Natura 2000 Gebiete zu untersuchen. Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmenplanung des LBP sind die Entwicklung vorgezogener Maßnahmen zum Funktionserhalt (CEF-Maßnahmen), insbesondere für Zauneidechse und Europäische Vogelarten, sowie Maßnahmen zum funktionalen Ausgleich verloren gehender Hecken, Feldgehölze und zur landschaftsgerechten Gestaltung und Einbindung der Trasse.